- bitte aufmerksam lesen - Unseren sämtlichen Lieferungen liegen, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, nachstehende Bedingungen
zugrunde. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde mit eigenen Einkaufsbedingungen bestätigen sollte, was wir grundsätzlich ablehnen. A Lieferung
B Annahmeverzug
Soweit bestellte Ware seitens des Käufers nicht angenommen wird, haftet dieser für sämtliche aus dieser Annahmeverweigerung resultierenden Schäden.
C Zahlung
Bei Zahlungen, gutgeschrieben innerhalb 7 Tagen, werden 2 % Skonto gewährt. Bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung im Lastschriftverfahren gewähren wir 4 % Skonto. Die Lieferungen sind spätestens zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung in bar ohne Abzug. Skonto können wir nur in der angegebenen Frist anerkennen. Späterer Skontoabzug wird von uns nachgefordert. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Lieferant berechtigt, bankübliche Überziehungszinsen zu berechnen sowie Entschädigung für die durch den Mahnaufwand entstandenen Kosten. Werden diese Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns nach dem jeweiligem Abschluss Umstände bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet ist, so werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Gegenansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückhaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht geltend zu machen. Unsere Rechnungen werden grundsätzlich in "DM-& Euro Währung" ausgestellt und sind grundsätzlich in "DM o. Euro" zu zahlen. Bei Nichteinhaltung gehen sämtliche Kosten, die hierdurch entstehen, zu Lasten des Käufers. Alle Preise gelten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erstbestellungen werden ausschließlich gegen Vorkasse ausgeliefert.
D Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Ware darf ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden, solange noch irgendwelche Forderungen des Lieferanten bestehen. Werden unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren rechtswirksam weiterverkauft, so tritt an Stelle der Ansprüche des Lieferanten aus dem Eigentum die entsprechende Kaufpreisforderung. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an den Lieferanten abzutreten. Der Lieferant nimmt diese zukünftigen Forderungsabtretungen an. E Hinweise für Verbraucher (Privatkunden) gemäss Fernabsatz-Gesetz
F Erfüllungsort - Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz der Firma Jüngst GmbH – in-puncto-Terracotta. Auch für Kunden, die Vollkaufleute im Sinne des HGB sind, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird der Sitz der Firma Jüngst GmbH – in-puncto-Terracotta als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
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